Kirche sieht Ehebruch als Kündigungsgrund
Ein Mann, der bei einer Diözese in Baden-Württemberg 20 Jahre lang angestellt war, erhielt die fristlose Kündigung, weil er nachdem er sich von seiner Ehefrau getrennt hatte nun mit einer neuen Partnerin zusammenlebt.
Verantwortliche der Diözese berufen sich hierbei darauf, dass vor Gott eine Ehe nicht aufgelöst werden könne. Es gehöre daher zu der moralischen Pflicht eines Angestellten bei einer katholischen Einrichtung diesem Gottesgesetz nachzukommen. Sollte der Mann sich jedoch für eine rechtliche Abklärung seiner Kündigung einsetzen, stehen seine Chancen nicht schlecht.
Denn bereits vor einigen Monaten hatten die Richter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem ähnlichen Fall eine Kündigung wegen Ehebruchs als unrechtmäßig angesehen, weil sie gegen das Recht auf Privatsphäre verstieße.