Kleinkinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in einem Hochstuhl bleiben

Von Heidi Albrecht
6. Februar 2014

Sobald ein Baby sicher und allein sitzen kann, wird es in einem Hochstuhl mit am Tisch sitzen.

So lang, bis es groß genug, um selbstständig auf einem normalen Stuhl sitzen zu können. Eltern unterschätzen jedoch immer wieder die Gefahr, das Kind auch nur kurz unbeaufsichtigt zu lassen.

Beaufsichtigung zur Vermeidung von Kopfverletzungen

Da der Kopf bei Kleinkindern im Verhältnis zum Rest des Körpers sehr groß ist, fallen sie entweder Kopfüber auf den Boden oder landen auf dem Hinterkopf. Die Folgen sind nicht selten Gehirnerschütterungen oder auch schwere Kopfverletzungen. Auch können die Kleinen vorn hindurch rutschen und sich möglicher Weise dabei aufhängen.

Grundsätzlich muss immer ein Erwachsener das Kind beaufsichtigen, wenn es im Hochstuhl sitzt.

Sicherheitsvorschriften sollten beachtet werden

Bereits beim Kauf gilt es, ein paar wesentliche Dinge zu beachten. Das GS-Zeichen und die DIN-Norm geben Eltern schon mal die Gewissheit, dass der Stuhl wichtigen Sicherheitsvorschriften entspricht.

Ein sicherer Hochstuhl hat einen Gurt, mit dem das Kind befestigt werden kann. Somit wird das Herausrutschen verhindert.

Hochstühle, die mitwachsen werden von Experten immer wieder empfohlen, da sie sich der Größe des Kindes ideal anpassen können. Die Tischplatte am Hochstuhl sollte abnehmbar sein, damit der Stuhl später direkt an der Tischplatte stehen kann.

Eine Verriegelung zum Tisch sorgt für noch mehr Sicherheit gegen Umstürzen.

Hohe Unfallanstahl

Laut Unfallstatistik gehen täglich rund 96 Unfälle auf das Konto eines Hochstuhles. Damit liegt dieser auf Platz drei der Top Ten für Unfallverursacher bei Kleinkindern bis zum fünften Lebensjahr.

Die Hitliste wird im übrigen von der Schaukel angeführt.

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