Kölner Gericht muss heute über den Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten entscheiden

Von Jutta Baur
22. Juli 2014

Dass medizinisches Cannabis für eine Vielzahl von Patienten eine Erleichterung darstellt, ist unbestritten. Besonders Schmerzpatienten wird durch den Wirkstoff der Pflanze ein deutlich menschenwürdigeres Leben ermöglicht. Darum gibt es auch in Deutschland Ausnahmegenehmigungen, die es bestimmten Kranken ermöglichen, Cannabis legal in einer Apotheke zu bekommen.

Was sich jedoch auf den ersten Blick vernünftig anhört, ist beim zweiten Hinsehen keineswegs so einfach. Die Kosten für das Präparat muss der jeweilige Benutzer selbst tragen. Und da kommen schon einmal locker 600 Euro pro Monat zusammen. Für viele Betroffene ist diese Summe schlicht nicht zu bezahlen.

Patienten wollen ihre Ration Cannabis selbst anbauen

Drei Schwerkranke haben nun geklagt. Sie möchten ihre Ration Cannabis zuhause selbst anbauen dürfen. Das fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz und ist verboten. Da die Männer so schwer krank sind, dass sie kaum arbeiten können, wäre dies für sie jedoch die einzige Möglichkeit an den schmerzstillenden Wirkstoff zu gelangen. Das Verwaltungsgericht in Köln hat jetzt darüber zu entscheiden.

Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums steht dem der Schutz der übrigen Bevölkerung entgegen. Da eine kleine Plantage in der Wohnung nicht ausreichend gesichert wäre, ist ein Zugriff von außen denkbar. Interessierte könnten sich beispielsweise durch die Kippstellung eines Fensters Einlass verschaffen und die Pflanzen stehlen.