Kosten für Pflegebedürftige sind steuerlich absetzbar
Wie jetzt das Bundesgesundheitsministerium bekannt gab, kann man jetzt bis zu 20 Prozent der Kosten für Pflegebedürftige in der Familie direkt von der Steuerschuld absetzen. Hierbei gelten maximal 20.000 Euro der Gesamtkosten, so dass dann 4.000 Euro abzugsfähig sind.
Schon seit einigen Jahren konnte man auch die Kosten für eine Haushaltshilfe bei der Steuer angeben. Die neuen Regelungen sind besonders für die Betroffenen interessant, die das Pflegegeld in Anspruch nehmen, aber auch gelegentlich einen offiziellen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Man braucht auch nicht mehr eine bestimmte Pflegestufe nachweisen, was oftmals bei Menschen, die an Demenz leiden, nicht immer ausreicht, so dass der Grundpflegebedarf oft unter der Stufe 1 liegt, aber der tägliche Zeitaufwand doch beträchtlich ist.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Bis-zu-20-000-Euro-absetzbar-article731193.html Abgerufen am 25. Februar 2010