Kosten für Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl müssen Mieter zahlen

Von Marion Selzer
10. Oktober 2012

Wie der Deutsche Mieterbund mitteilt, haben Mieter keinen Anspruch auf eine Verbesserung des Einbruchsschutzes. Wer sich durch die Anbringung von Spezialtüren und -fenstern besser gegen Diebe schützen möchte, der muss als Mieter die Kosten dafür selber tragen.

Vorab sollte er die Maßnahmen jedoch mit dem Vermieter besprechen, da die Frage geklärt werden muss, was nach Ende des Mietvertrags mit den Schutzvorrichtungen geschehen soll. Laut Gesetz kann der Vermieter die Herstellung des alten Zustandes verlangen, wodurch widerum Kosten für den Mieter entstehen. Abweichende Regelungen sollten im Mietvertrag festgehalten werden.

Veranlasst der Vermieter solche Sicherungsvorkehrungen, steigert das den Wert der Wohnung und der Mieter muss mit einer Erhöhung der Miete rechnen.