Krankenhaus muss behindertem Jungen hohes Schmerzensgeld zahlen

Von Alexander Kirschbaum
14. Februar 2013

Eine Bonner Klinik und zwei darin praktizierende Ärzte müssen einem schwerbehinderten Jungen einen hohen Schadensersatz zahlen, wie das Bonner Landgericht mitteilte. Der heute fünfjährige Junge ist geistig und körperlich behindert, nachdem den behandelnden Ärzten während seiner Geburt schwere Fehler unterlaufen waren.

Die Ärzte hatten der Mutter fälschlicherweise ein Wehenbeschleunigungsmittel gegeben, wodurch die Herztöne des Fötus bedrohlich abfielen. Dann warteten sie zu lange, bis sie einen Kaiserschnitt vornahmen, dadurch erlitt das Kind infolge des Sauerstoffmangels einen nicht wieder gut zu machenden Hirnschaden.

Der Junge erhält nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro, zudem steht ihm für etwaige Folgeschäden, die während seines Lebens durch die Behinderung auftreten, Schadensersatz zu. Dabei dürfte es sich laut dem Gericht um einen Millionenbetrag handeln.