Krankenkasse muss antiallergene Matratzenüberzüge bezahlen
Die Medizinrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins teilten kürzlich mit, dass am Landessozialgericht von Sachsen-Anhalt ein Kläger Recht bekommen hat, der von seiner Gesetzlichen Krankenkasse antiallergene Matratzenüberzüge bezahlt haben wollte. Der Arzt hatte ihm eine Hausstaubmilbenallergie bescheinigt. Gegen den Kot der Milben helfe dieser spezielle Matratzenüberzug. Daher könne der Patient mit diesem Hilfsmittel seine Krankheit stark lindern.
Die Krankenkasse wird wohl zahlen müssen, auch wenn das Urteil bis jetzt noch nicht rechtskräftig ist.