Krankenkassen müssen E-Bike als Fortbewegungsmittel nicht zahlen
Obwohl ein Orthopäde aus Oldenburg einer Patientin die Fortbewegung mit einem E-Bike empfiehlt, heißt das noch lange nicht, dass die Krankenkasse die Kosten für die Anschaffung des Geräts übernehmen muss, so das Sozialgericht Oldenburg.
Denn E-Bikes sind zum Fahren für gesunde und nicht eingeschränkte Personen gedacht. Die Fortbewegung mit einem E-Bike zählt zu den freizeitlichen Vergnügungen und kann nicht als medizinische Maßnahme betrachtet werden.
Gesetzliche Krankenkassen müssen die Anschaffung daher nicht bezahlen, selbst bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Anschaffung empfiehlt.