Krankenversichert im Urlaub in Europa

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. August 2013

Wenn jemand in seinem Urlaub im europäischen Ausland erkrankt, so ist er theoretisch aufgrund der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auch krankenversichert. So braucht man beim Arztbesuch im Ausland aufgrund seiner Versicherungskarte, die man natürlich immer dabei haben sollte, auch nichts bezahlen, wenn es sich nicht um einen Vertragsarzt oder ein öffentliches Krankenhaus handelt. Dies ist möglich aufgrund eines Abkommens der einzelnen EU-Länder, aber gilt auch für die EWR-Staaten und die Schweiz sowie Mazedonien.

Doch wird es nicht in allen EU-Ländern gleich behandelt, denn in Frankreich oder auch Belgien ist es üblich, dass man dort die Arztrechnung zuerst selber bezahlt und dann über seine Krankenversicherung das Geld zurückerstattet bekommt. Doch kann es bei der Rückerstattung auch zu einem geringeren Betrag kommen, weil der sogenannte Selbstanteil abgezogen wird.

Auch akzeptieren viele Ärzte in anderen EU-Ländern nicht die EU-Versicherungskarte, so dass man auch hier zuerst bezahlen muss und sich sein Geld bei seiner eigenen Kasse wieder zurückholen muss. Doch dafür ist eine detaillierte Rechnung des behandelnden Arztes nötig.

Wer aber ganz sicher gehen will, der sollte sich vielleicht überlegen, eine sogenannte Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die von verschiedenen Versicherungen für ein paar Euro zusätzlich angeboten werden. Diese Versicherungen übernehmen dann die zusätzlichen Kosten, die die eigene Kasse nicht übernimmt.

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