Krankenversicherung übernimmt bei heilenden Behandlungen nur die Arztkosten
Wer glaubt, dass seine Krankenversicherung Heilbehandlungen bezahlen muss, die ein Arzt nur angeordnet, jedoch nicht selbst beaufsichtigt oder auch eigenständig durchgeführt hat, wird am Ende der Heilbehandlung mit einer deftigen Rechnung rechnen müssen.
Wie nun das Oberlandesgericht Köln (Az:5 U 243/07) bei einem derartigen Fall entschied, braucht eine Krankenkasse derartige Kosten nicht zu tragen. Im vorliegenden Fall hatte ein Mann auf Anordnung eines behandelnden Arztes der psychotherapeutischen Klinikabteilung, sowohl an Waldläufen und Gymnastik als auch eine Ergotherapie anwenden lassen.
7000€ sollte der Mann für diese erbrachten Leistungen der Klinik bezahlen, da seine Versicherung die Kosten nicht übernehmen wollte. Der Mann klagte und verlor den Rechtsstreit, da eine Krankenversicherung nur die notwendigen Heilbehandlungen übernehmen muss. Vergütungsansprüche einer Arztbehandlung ergeben sich jedoch nur dann, wenn dieser sie eigenständig erbringt bzw. erbracht hat.