Krankmeldungen müssen lückenlos sein, sonst gibt es Probleme beim Krankengeld

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. April 2013

Arbeitnehmer, die krank werden, haben einen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Wer länger krank ist, der erhält dann von seiner Krankenkasse ein Krankengeld, das 70 Prozent des letzten Nettogehalts ausmacht und für maximal eineinhalb Jahre gezahlt wird.

Aber bei der Zahlung des Krankengeldes müssen die Patienten darauf achten, dass die ärztlichen Bescheinigungen der Krankmeldung auch lückenlos sind. Da der Anspruch aber erst einen Tag nach der ärztlichen Bescheinigung beginnt, so ist es wichtig, dass die betroffenen Patienten schon am letzten Tag, bis zu dem die Krankmeldung gilt, zu ihrem Arzt gehen und dort die Folgebescheinigung sich ausstellen lassen.

Bei einem Fall wurde eine Frau von einem Arzt, der die Vertretung ihres Hausarztes übernommen hatte, bis zu einem Mittwoch einschließlich als arbeitsunfähig geschrieben. Weil es der Frau aber nicht besser wurde, ging sie am Donnerstag zu ihrem Hausarzt, der sie dann weiter krank schrieb, was aber ein Tag zu spät war, denn der Anspruch auf Krankengeld bestand dann erst ab Freitag.

Ein besonderes Problem kam bei der Frau noch hinzu, denn ihr Arbeitsverhältnis endete in dieser Zeit der Krankheit und sie war auch nicht beim Jobcenter als arbeitslos registriert. Schließlich musste die Frau noch zu ihrer Krankenkasse und nachweisen, wie sie versichert ist.