Kündigung nach Silvesterscherz

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Januar 2013

Wer einen Arbeitskollegen durch einen Silvesterscherz verletzt, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wie ein Urteil des Amtsgerichts in Krefeld zeigt. Hierbei ist es auch uninteressant ob die Verletzung nicht beabsichtigt war. Doch was war geschehen?

Auf einer Baustelle hatte ein 41-jähriger Mann einen Feuerwerkskörper in einem sogenannten "Dixi-Klo" gezündet, als sein Kollege dort sein "Geschäft" verrichtete. Durch die Explosion wurde der Kollege am Oberschenkel sowie auch im Genitalbereich verletzt und war anschließend drei Wochen nicht arbeitsfähig. Daraufhin wurde dem Verursacher fristlos gekündigt.

Wie der Feuerwerkskörper in die Toilette gelangte konnte nicht eindeutig geklärt werden. Bei der Verhandlung gab der Beklagte unter anderem an, dass auf Baustellen solche Scherze öfters vorkommen, wobei man niemals die Absicht hat einen Kollegen dabei auch zu verletzen.

Aber die Richter haben die Kündigungsschutzklage abgewiesen, denn egal wie der Unfall geschah, lag ein tätlicher Angriff auf einen Kollegen vor, der die fristlose Kündigung, ohne eine vorherige Abmahnung, gerechtfertigt.