Künstliche Befruchtung kann von der Steuer abgesetzt werden

Von Matthias Bossaller
22. Februar 2011

Ehepaare, die keine Kinder bekommen können, weil der Mann unfruchtbar ist, können neuerdings eine künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Das ist eine enorme Entlastung für Eheleute, die früher auf Kosten im fünfstelligen Bereich ganz alleine sitzen geblieben sind.

Das Urteil bezieht sich auf eine Klage eines Ehepaares, das 21.000 Euro für eine künstliche Befruchtung beim Finanzamt geltend machen wollte. Dieses lehnten jedoch mit Hinweis auf die bisherige BFH-Rechtsprechung ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der heilende Charakter der Maßnahme. Da hieß es bislang, die Befruchtung der Frau mit Spendersamen kann die Unfruchtbarkeit des Mannes nicht heilen. In dem neuen Urteil steht nun, dass die krankheitsbedingt behinderte Körperfunktion des Mannes durch eine medizinische Maßnahme ersetzt wird. Dies sei deshalb eine Heilbehandlung, so dass die Kosten für diese außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.