Kunde bekommt keinen Schadenersatz für Fingerbruch an Geldautomat

Von Ralph Bauer
7. Mai 2014

Eine Bank muss ihrem Kunden keinen Schadenersatz zahlen, weil er sich an deren Automaten einen Finger brach. Das entschied das Landgericht Düsseldorf und wies damit die Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage über 5.000 Euro eines 62-Jährigen ab.

Die Richter bescheinigten der Targobank in Castrop-Rauxel, die Geldautomaten korrekt gewartet und kontrolliert zu haben. Dass der Kunde mit seiner ganzen Hand in das Ausgabefach greifen würde, sei nicht absehbar gewesen. Allerdings ist das Urteil des Landgerichtes Düsseldorf noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte geklagt, weil sich das Fach plötzlich geschlossen habe, als er die Scheine entnehmen wollte. Er habe so mehrere Fingerquetschungen erlitten und der Mittelfinger sei sogar gebrochen. Dagegen unterstrich die Bank die jahrelange problemlose Funktion des Automaten. Insofern sei ein solcher Unfall nicht vorherseh- und vermeidbar gewesen.