Lange Kündigungsfristen bei Stromanbieterwechsel müssen Neukunden nicht mehr akzeptieren

Von Thorsten Poppe
19. August 2011

Ein neues Urteil des Landgericht Berlins begünstigt Neukunden von Stromunternehmen besser. Wer den Stromanbieter wechselt und es dann dabei zu Lieferverzögerungen kommt, hätte in dem behandelten Fall laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst nach sechs Monaten kündigen können. Das erklärten die Richter für nicht zulässig und entschieden zugunsten der Verbraucher (Aktenzeichen: 15 O 162/11).

Denn es sei ein Verstoß gegen das gesetzlich vorgesehene Kündigungsrecht, erst nach einem halben Jahr kündigen zu dürfen. Die sei eine unangemessene zeitliche Frist, die nicht zu akzeptieren sei.