LKW-Fahrer aus Lettland wird nach tödlicher Geisterfahrt zu knapp drei Jahren Haftstrafe verurteilt

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
14. Mai 2013

Nachdem ein 47-jähriger LKW-Fahrer aus Lettland mit 2,8 Promille Alkohol im Blut auf der Autobahn A1 als sogenannter Geisterfahrer einen tödlichen Unfall verursachte, wurde er jetzt wegen fahrlässiger Tötung vom zuständigen Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Zusätzlich wurde dem Fahrer die Fahrerlaubnis für Deutschland entzogen, so dass er sich in Deutschland nicht mehr hinter ein Steuer setzen darf. Doch was war eigentlich vor dem Unfall passiert? Der LKW-Fahrer hatte auf einem Autohof auf der A1 in der Silvesternacht zwei bis drei Flaschen Wodka getrunken und sich am folgenden Abend dann hinter das Steuer gesetzt um nach Hamburg zu fahren. Allerdings fuhr er in die falsche Richtung und wollte dies dann auf der Autobahn noch korrigieren und zurückfahren.

Beim Wendemanöver jedoch kollidierte der LKW mit einem anderen Fahrzeug. Der 26-Jährige Fahrer kam zusammen mit seiner 20-jährigen Beifahrerin ums Leben. Nach dem Unfall hatte der LKW-Fahrer seine Fahrt in Richtung Hamburg erst einmal fortgesetzt, weil er angeblich nichts bemerkt hatte. Erst nach 26 Kilometern konnte die Polizei den Unfallfahrer stoppen.