Lotto-Verbot für Langzeitarbeitslose

Von Melanie Ruch
10. März 2011

Ein privates Glücksspielunternehmen auf Malta, welches auch Sportwetten in Deutschland anbietet, hat vor dem Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der Westdeutschen Lotterie verboten wird Lottoscheine, Rubbellose oder andere Glücksspielscheine an Hartz IV-Empfänger und generell finanziell unterbemittelte Menschen zu verkaufen.

Sollte sich die Lotterie nicht an das Verbot halten, droht den Verantwortlichen eine Geld- beziehungsweise sogar eine Haftstrafe. Der Sprecher der Westdeutschen Lotterie erklärte, man will versuchen sich dem Verbot zu fügen, doch wie man die finanzielle Lage der Kunden einheitlich überprüfen soll, wisse man bisher noch nicht.

Das Ziel dieses Verbots soll darauf hinaus laufen die Spielsucht zu unterbinden, heißt es in dem Beschluss.