Lufthansa unterliegt vor dem Oberlandesgericht: Ein Vielflieger darf sein Bonusmeilen-Ticket verkauf

Von Ingrid Neufeld
13. Juni 2013

Vor dem Kölner Oberlandesgericht wurde ein Fall verhandelt, der Vielflieger interessieren könnte. Die Lufthansa ermöglicht in ihrem Vielfliegerprogramm treuen Passagieren, Bonusmeilen zu sammeln und damit ein Flugticket zu erwerben.

Nach Urteil des Oberlandesgerichts ist der Bonusmeilensammler durchaus dazu berechtigt, dieses Ticket auch zu verkaufen. Allerdings ist die Lufthansa damit nicht einverstanden. Deshalb wird sie wahrscheinlich bis vor den Bundesgerichtshof gehen.

Doch das Urteil nimmt Bezug auf einen konkreten Einzelfall, der keine Auswirkungen auf andere Lufthansa-Kunden hat. Nach Meinung der Lufthansa dürfen solche Tickets nur an Verwandte und Freunde verschenkt, nicht aber gegen Geld an Fremde weitergegeben werden. In erster Instanz hatte die Lufthansa noch gewonnen, doch das Oberlandesgericht urteilte anders. Eine Revision ist zulässig.