Männliche Mitglieder von Single-Börsen werden zur Kasse gebeten

Das Amtsgericht Gießen hat es als in Ordnung gewertet, dass Männer für die Mitgliedschaft in Single-Börsen zahlen müssen

Von Marion Selzer
17. Oktober 2011

Wer als Mann bestimmte Single-Börsen besucht, muss im Vergleich zu Frauen, die daran kostenlos teilnehmen dürfen, ordentlich in die Tasche greifen - zu Recht, wie die Richter vom Amtsgericht in Gießen befanden.

Im vorliegenden Fall musste das Gericht über die Klage eines Mannes entscheiden, der sich in seiner Rolle als Mann diskriminiert sah, weil er für die Mitgliedschaft in einer Single-Plattform für neun Monate 99 Euro zahlen sollte. Da das weibliche Geschlecht beim selben Anbieter kostenlos flirten darf, befand der Kläger den Vertrag als unwirksam und wollte nicht zahlen.

Richter: Gute Gründe für Benachteiligung von Männern

Die Richter vom Amtsgericht sahen die Sachlage allerdings nicht als einen Fall von Diskriminierung. Für diese Benachteiligung von Männern gäbe es nämlich durchaus gute Gründe. Einer davon ist die Gewinnung bestimmter Zielgruppen.

Da Frauen im Allgemeinen das Angebot von Single-Börsen weniger nutzen, sei es verständlich, dass der betreffende Anbieter mit dem kostenlosen Angebot für Frauen gezielt das weibliche Geschlecht anwerben wollte. Und schließlich habe auch der Kläger einen Vorteil davon, wenn mehr potentielle Partnerinnen zur Auswahl stünden. Der Vertrag sei daher wirksam und der Kläger muss den vereinbarten Betrag zahlen, so das Urteil aus Gießen.

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