Magnetfeldtherapie wird nicht von Krankenkasse getragen
Einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes zufolge müssen gesetzlich Versicherte die Anwendung der Magnetfeldtherapie selber zahlen.
Da es über die Wirksamkeit der Therapie noch keine wissenschaftlichen Studien gebe, wird die Behandlung vom Spitzenverband der Krankenkassen nicht anerkannt. Die Therapie soll gegen die Knochenrückbildung im Alter helfen.