Mann verschweigt frühere Erkrankungen - Berufsunfähigkeitsversicherung erlischt

Von Alexander Kirschbaum
26. Februar 2013

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es Plicht, den Gesundheitsfragebogen der Versicherung auszufüllen. Wenn der Versicherte dort nicht alle früheren Erkrankungen erwähnt, riskiert er, im Ernstfall von der Versicherung keinen Cent zu erhalten. So ist es einem Bauschlosser und Lagerarbeiter ergangen, der die Gesundheitsfragen im Antragsformular nicht vollständig beantwortet hatte.

Die Frage, ob er in den letzten zehn Jahren an Krankheiten, gesundheitlichen Störungen oder Beschwerden gelitten habe, beantwortete er mit nein. Tatsächlich war er in dem Zeitraum mehrmals krankgeschrieben gewesen, u.a. wegen eines Hexenschusses, einer Bindehautentzündung und Hämorrhoidalleiden.

Nachdem er die Berufsunfähigkeitsversicherung dann wegen Rückenproblemen in Anspruch nehmen wollte, fechtete die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Bei Nachforschungen hatte sie von den Vorerkrankungen des Mannes erfahren. Der Bauschlosser wollte dies nicht hinnehmen und verklagte die Versicherung auf Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun gegen den Kläger entschieden.

Wie die Richter in dem Urteil mitteilten, habe der Mann die Fragen der Versicherung zu seiner Gesundheit falsch beantwortet. Laut dem Gericht stellt schon das Verschweigen von Vorerkrankungen ein arglistiges Verhalten dar, weil es den Krankheitszustand in ein falsches Licht rückt.