Medaillenvorgaben müssen öffentlich sein - Niederlage für Bundesinnenminister

Von Ingo Krüger
25. September 2012

Bei den Olympischen Spielen 2012 in London sollten deutsche Sportlerinnen und Sportler insgesamt 86-mal Edelmetall, davon 28-mal Gold, holen. Dies war die Zielvorgabe der nationalen Sportverbände und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Am Ende hatte das deutsche Olympiateam 44 Medaillen, darunter elfmal Gold, erkämpft. Von der Medaillenvorgabe waren die Athleten damit weit entfernt.

Nach den Plänen von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der auch für den Sport zuständig ist, und dem DOSB hätten diese Vorgaben nicht an die Öffentlichkeit geraten sollen. Doch zwei Journalisten hatten die Herausgabe vor Gericht erzwungen. Friedrich und der DOSB hatten anschließend erst kurz vor Ablauf einer gerichtlichen Frist die Daten veröffentlicht.

Ihre Beschwerde gegen die Bekanntgabe hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg jetzt allerdings zurückgewiesen. Der Protest sei zu spät eingegangen, erklärten die Richter. Außerdem sei die Begründung nicht ausreichend gewesen.

Die Medaillenvorgabe, die dem Bundesinnenministerium (BMI) als Grundlage für die Vergabe von Fördergeldern dient, hatte heftige Diskussionen ausgelöst, da es fast unmöglich war, sie zu erfüllen. Lediglich die Kanuten, Tischtennisspieler und Judoka waren in London annähernd im Soll. Alle anderen Athleten konnten die Vorgabe nicht erfüllen.