Medikamente mit Namenszusatz "akut" müssen tatsächlich schnell wirken
Das Wörtchen "akut" hat eine Fülle an Bedeutungen. Wenn Pharmahersteller den Ausdruck auf ihren Medikamentenschachteln verwenden, muss der Kunde sich aber darauf verlassen können, dass die Arznei schnell wirksam ist.
Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln nun die Werbung mit Namenszusätzen eingeschränkt. Im konkreten Fall wollte ein Unternehmen sein Medikament gegen überschüssige Magensäure mit dem Namenszusatz "akut" benennen - obwohl es ebenso langsam wirkt wie andere Präparate. Die Anwälte der Firma argumentierten, die Bezeichnung "akut" beziehe sich auf das Entstehen der Krankheit.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Sie sahen in dem Namenszusatz eine irreführende Information, die beim Kunden unrealistische Erwartungen weckt. Verbraucherschützer begrüßen das Urteil. Speziell bei frei verkäuflichen Medikamenten müssen die Namen dem allgemeinen Sprachverständnis entsprechen.
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55348/Gericht-untersagt-irrefuehrenden-Arzneimittel-Namenszusatz-akut Abgerufen am 8. August 2013