Meerschweinchen mögens gesellig - Einzelhaltung in der Schweiz verboten

Von Nicole Freialdenhoven
11. Oktober 2012

Als erstes Land hat die Schweiz schon 2008 offiziell das Halten von einzelnen Meerschweinchen oder Kaninchen verboten. Die geselligen Rudeltiere leiden unter Psychostress wenn sie alleine sind und sollten daher nur paarweise gehalten werden. Dies führte jedoch häufig bei Besitzern zu Problemen, beispielsweise wenn ein Meerschweinchen verstorben war und nicht wieder ein neues Jungtier gekauft werden sollte, das den Zyklus ewig weitergeführt hätte.

Findige Schweizer erkannten hier eine Geschäftslücke und bieten seitdem Meerschweinchen und Kaninchen zum Verleih an: Die "Meersäuli" können wochen- oder gar monatelang gemietet werden um dem verbleibenden Haustier Gesellschaft zu leisten. Vertragen sie sich nicht mit dem Haustier oder verabschiedet sich dieses ebenfalls in die ewigen Jagdgründe, kann das geliehene Tier zurückgegeben werden. Oft genug wird es aber auch zum neuen Familienmitglied.

Allerdings achten die Verleiher auch darauf, ihre Gesellschaftsdamen und -herren nicht zuviel Stress auszusetzen, in dem sie immer wieder neue Besitzer bekommen: Jedes Meersäuli wird maximal zweimal verliehen, ehe es eine feste Bleibe findet.