Mehr Freizügigkeit bei der Wahl zur Miss Schweiz

Von Jessica Sperling
1. Juli 2009

So offenherzig waren die Regeln zur Wahl der Miss Schweiz noch nie: Fotos auf denen die Kandidatinnen nackt sind, sind erlaubt solange Scham und Busen nicht zu erblicken sind, "Aktbilder, auf denen man sie nicht sieht, sind vertretbar", so die Chefin der Miss-Schweiz-Organisation Karina Berger. Dadurch wird ein anstößiges Erscheinungsbild verhindert.

Die Teilnehmerinnen sehen dies nicht anders, "Wenn Nacktbilder sinnlich und ästhetisch sind - warum nicht?" sagt die 22-jährige Jennifer Burri. Eine Ausnahmeregelung gilt allerdings für ehemals privat entstandene Fotografien. Berger betont, dass man keine Kandidatin zur Verantwortung ziehen kann, sollte ein ehemaliger Freund intime Fotos veröffentlichen.