Mehr Gleichberechtigung für homosexuelle Paare

Von Marion Selzer
3. April 2012

In Berlin können sich homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, freuen. Hier werden solche Paare mit Eheleuten, was die Steuern angeht, gleichgestellt. Auch Homos dürfen in Berlin nun ihre Einkommen bei der Steuererklärung addieren und splitten.

Bis das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache endgültig entscheidet, bleibt es den einzelnen Bundesländern selbst überlassen, ob sie homosexuelle Paare den Eheleuten in steuerlicher Hinsicht gleichstellen.