Mehr Rechte für Transsexuelle - Brustvergrößerung muss bewilligt werden
Wie das Bundessozialgericht nun entschieden hat, haben transsexuelle Menschen bei der Umwandlung von Mann zu Frau einen Anspruch auf die Zahlung der Kosten für eine operative Brustvergrößerung, sofern andere Mittel wie beispielsweise eine Therapie mit Hormonen ausgeschöpft wurden.
Außerdem muss der Betroffene einen psychischen Leidensdruck nachweisen können. Allerdings müssen die Krankenkassen die Operation nicht zahlen, wenn durch eine andere Form der Behandlung bereits eine Brust mit mindestens Körbchengröße A erzielt wurde.
Quelle
- http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51597/Gericht-staerkt-Anspruch-Transsexueller-auf-Brustvergroesserung Abgerufen am 13. September 2012