Mehr Steuern für Halter von Kampfhunden
Eine zehnfach höhere Steuer dürfen Kommunen für so genannte gefährliche Hunderassen veranschlagen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat nun entschieden, dass dies selbst dann rechtmäßig ist, wenn die Gefahr eines Hundes nicht explizit nachgewiesen wurde.
Eine aus Liebenburg kommende Hundehalterin klagte gegen eine Hundesteuer in Höhe von jährlichen 624 Euro für ihren American Staffordshire Terrier mit der Begründung, dass dieser nicht gefährlich sei. Andere Hundehalter müssen nur 60 Euro pro Jahr zahlen. Die Klage wurde abgewiesen, da diese Rasse ebenso gefährlich sei wie sonstige Kampfhunde. Die Frau muss die erhöhte Steuer daher zahlen.