Mekka-Pilger müssen ausreichend geimpft sein

Von Matthias Bossaller
1. September 2011

Die zwei bis drei Millionen Moslems, die zur Pilgerfahrt nach Mekka reisen, müssen einige Vorschriften beachten. Das Gesundheitsamt in Saudi-Arabien verlangt insbesondere einige Impfungen. An der Grenze wird kontrolliert, ob die Pilger eine quadrivalente Impfung gegen Meningokokken-Meningitis (ACWY) erhalten haben, die höchstens drei Jahre alt ist und mindestens zehn Tagen vor Einreise vorgenommen wurde. Auch ein Schutz gegen die saisonale Influenza muss nachgewiesen werden. Befinden sich auf der Hadj (vom 4. bis 9. November) Pilger, die aus einem Land mit Gelbfieber-Risiko kommen, müssen sie eine Impfung dagegen vorgenommen haben.

Saudi-Arabien achtet auch peinlich genau darauf, dass die Einreisenden keine frischen Lebensmittel dabei haben. Es sind nur Nahrungsmittel in Dosen, eingeschweißt oder in leichten Behältern erlaubt.