Menschen mit Handicap können persönliches Budget beantragen
Das sogenannte persönliche (auch trägerübergreifende) Budget ist in Deutschland seit Beginn des Jahres 2008 in den Sozialgesetzen verankert. Menschen mit Behinderungen und anderen Handicaps ermöglicht diese Maßnahme ein sehr viel selbstbestimmteres Leben.
Konkret sieht die Gesetzgebung vor, dass man bei der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern, die dafür infrage kommen, einen Antrag stellt. Auch ein gesetzlicher Vormund darf dies tun. Wird dem Antrag stattgegeben, bekommt die Person einen bestimmten Betrag zugewiesen, mit dem individuelle Hilfen wie Krankenpfleger oder ambulante Betreuungspersonen "gebucht" werden können. Auf diese Weise können Menschen mit Handicap etwa alleine in einer Wohnung leben und Unterstützung von Bedarf zu Bedarf hinzuziehen. Alle zwei Jahre werden die Bedürfnisse neu überprüft.