Mieter dürfen Hausflur nicht als Abstellkammer missbrauchen
Manche Mieter in Mehrfamilienhäusern benutzen den Hausflur als Abstellraum, was aber nicht rechtens ist, denn der Hausflur gehört nicht zur vermieteten Wohnung und muss aus Sicherheitsgründen als Fluchtweg frei von Hindernissen sein. So dürfen grundsätzlich auch keine Fahrräder im Hausflur abgestellt werden, bei Kinderwagen und Gehhilfen für ältere Menschen, die sogenannten Rollatoren, ist dies anders, aber nur wenn genügend Platz vorhanden ist.
Auch ist es normalerweise nicht erlaubt, irgendwelche Pflanzen im Flur hinzustellen, aber viele Vermieter nehmen dies nicht zum Anlass einzuschreiten, wenn es keinen der anderen Mieter stört. Anders sieht es aus, wenn Mieter permanent ihre schmutzigen Schuhe oder Müllbeutel vor der Wohnungstür abstellen. Schließlich noch zum Thema Haustiere.
Wenn es ein Mietvertrag nicht grundsätzlich verbietet, so kann man aber nicht einfach mehrere Hunde oder Katzen in seiner Wohnung halten, denn dies kann eventuell eine unzumutbare Geruchs- und Lärmbelästigung sein, so dass dann Ärger vorprogrammiert ist. Wer dauernd den Hausfrieden stört, der muss damit rechnen, dass der Vermieter ihm eines Tages die Kündigung schickt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-nicht-im-Hausflur-stehen-darf-article6629006.html Abgerufen am 4. Juli 2012