Mieter sollten auf korrekte Heizkostenabrechnung achten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. Oktober 2012

Für eine warme Wohnung müssen die deutschen Verbraucher immer mehr Geld bezahlen, so sind die Heizkosten seit dem Jahr 2005 um etwa 25 Prozent gestiegen. Aber immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen den Mietern und Vermietern wegen der jährlichen Heizkostenabrechnung, für die es aber Richtlinien über den Verteilerschlüssel gibt, wie auch der Deutsche Mieterbund erklärt.

So müssen zwischen 50 bis 70 Prozent der Heizkosten über den tatsächlichen Verbrauch und der Rest über die Wohnfläche abgerechnet werden. Aus dem Grund müssen die Wohnungen mit entsprechenden Zählern ausgerüstet sein, die jährlich dann abgelesen werden. Wie der Verteilerschlüssel sich zusammensetzt, das legt der Vermieter in seinem Mietvertrag fest, wobei bei älteren Gebäuden der Verbrauch mit 70 Prozent in die Berechnung einfließen muss, wenn die Wärmeschutzverordnung von 1994 nicht gewährleistet wird, was auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Aber eine weitere Voraussetzung ist die Bewirtschaftung mit Öl oder Gas und frei liegende Heizungsrohre müssen isoliert sein. Bei den anderen Umlagen bei den Nebenkosten, wie Grundsteuer, Versicherungen und auch Wasserverbrauch, werden einmal die Wohnfläche sowie auch die Personenzahl für die Berechnungen herangezogen.