Mietern darf das Musizieren nicht verboten werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
26. November 2009

Vermieter können ihren Mietern das Musizieren in der Wohnung oder dem Haus nicht untersagen, so darf auch der Mietvertrag eine solche Klausel nicht enthalten, beziehungsweise ist dies unwirksam.

So berichtet im Apothekenmagazin "Baby und Familie" der Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Roperz, über die einzelnen Möglichkeiten des Musizieren. Abhängig ist dies von den einzelnen Instrumenten, so darf man täglich, außer Sonntag, 90 bis 180 Minuten auf dem Klavier üben, Schlagzeug dagegen nur 45 bis maximal 90 Minuten.

Wer auf elektronischen Instrumenten spielt muss den Verstärker auf Zimmerlautstärke einstellen. Aber jeder Musiker sollte wegen der unmittelbaren Nachbarschaft auf die Ruhezeiten achten.