Milder Winter reduziert Energiekosten - Mieter können mit Rückzahlung rechnen

Von Ingo Krüger
17. Juni 2014

Da der letzte Winter sehr mild war, können zahlreiche Verbraucher auf eine Rückzahlung bei der Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr hoffen. Dies gilt sowohl für Heizölkunden als auch für Gasverbraucher. Die Preise waren, anders als noch in den Vorjahren, nicht gestiegen. Daher bestimmte die Verbrauchsmenge die Kosten für Eigentümer und Mieter. In der letzten Heizperiode zwischen Oktober und Mai sank der Energieverbrauch in deutschen Privathaushalten um 19 Prozent.

Die Höhe der Rückerstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab

Wie hoch im Einzelfall eine Rückerstattung ausfällt, hängt einerseits vom persönlichen Verbrauch, andererseits aber auch von der Höhe der Abschlagszahlungen ab. Im Durchschnitt bekommt ein vierköpfiger Musterhaushalt, der mit Öl heizt, 464 Euro zurück. Für Gaskunden liegt die Erstattung bei 269 Euro. Bei Erdgas ziehen die Preise mittlerweile wieder an und liegen um ein bis zwei Prozent über den Werten von 2013. Die Ausgaben für 100 Liter Heizöl bewegen sich seit einigen Monaten zwischen 79 und 82 Euro (bei Abnahme von 3000 Litern inklusive Mehrwertsteuer).

Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass die Energiepreise wahrscheinlich wieder steigen werden. Es sei nicht unbedingt damit zu rechnen, dass der nächste Winter wieder so mild werde. Zudem verteuerten der Bürgerkrieg im Irak und die Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und Russland die Ausgaben für Öl und Gas.