Minijobber und Arbeitnehmer auf 400-Euro-Basis bekommen auch bei Schwangerschaft und Krankheit Lohn

Von Marion Selzer
2. Mai 2012

Eine Arbeitskraft auf 400-Euro-Basis hat die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Kommt es aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft zu einem Arbeitsausfall, muss der Lohn weiterhin gezahlt werden, so Anita Käding vom Bund der Steuerzahler Berlin. Darüber sind sich viele Arbeitgeber nicht bewusst.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass sich Arbeitgeber das Geld von der Minijob-Zentrale zurückerstatten lassen. Im Krankheitsfall können bis zu 80 Prozent des Arbeitsentgeldes zurückerstattet werden, bei Schwangerschaft sogar bis zu 100 Prozent. Hierzu können die Erstattungsanträge von der Internetseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden.