Mißverständnisse im Straßenverkehr - Halteverbot, Auffahrunfall und Co.

Von Alexander Kirschbaum
12. Juli 2013

Im Straßenverkehr ist es nicht immer leicht, sich zurecht zu finden. Bei den unzähligen Regeln und Verkehrsschildern können Autofahrer schnell die Orientierung verlieren. Zudem haben sich einige Irrtümer eingebürgert, die für ein böses Erwachen sorgen können.

So darf man bei Grünpfeil-Schildern an Ampeln nicht direkt abbiegen, sondern ein Anhalten ist Pflicht. Kaputte Parkscheinautomaten bedeuten nicht zwangsläufig kostenloses Parken. Nur wenn alle Automaten im Umkreis kaputt sind, dann dürfen Autofahrer mit Parkscheibe im Rahmen der Höchsdauer umsonst parken.

Halteverbote gelten auch Sonntags und an Feiertagen, außer Zusatzschilder weisen auf etwas anderes hin. Ist der Privatparkplatz blockiert, darf der Störer nicht zugeparkt werden. Um eine Nötigung zu vermeiden, ist es besser, die Polizei zu verständigen.

Das Entfernen von einem Unfallort gilt immer als Fahrerflucht, auch wenn der Schaden nur gering ist und der Verursacher eine Notiz hinterlässt. Um Unannehmlichkeiten zu verhindern, ist es auch hier am Besten, die Polizei zu rufen.

Bei Auffahrunfällen ist die Schuld nicht immer so klar, wie es scheint. Auch der Angefahrene trägt an dem Unfall eine Schuld, wenn er ihn durch Bremsen provoziert hat. Vor allem in den Großstädten sind Parklücken hart umkämpft. Sie stehen immer dem zu, der sie zu erst erreicht, ein "Wegschnappen" ist also durchaus möglich.

Auf dem Seitenstreifen ist es niemals erlaubt anzuhalten, außer das Auto fährt nicht mehr. Schließlich müssen Personen, die in einen Unfall verwickelt wurden, ihren Wagen nicht an der Stelle des Zusammenstosses stehen lassen. Es ist durchaus sinnvoller, die Straße frei zu machen, und den Wagen in der Nähe abzustellen.