Mit Kunstnägeln am Arbeitsplatz? Manche Arbeitgeber dürfen nun Gelnägel verbieten

Vor allem in Pflegeberufen sind natürliche Fingernägel Pflicht

Von Cornelia Scherpe
8. Juli 2019

Viele Frauen lieben es nicht nur, die eigenen Fingernägel zu lackieren, sie kleben künstliche Nägel auf. Über die Ästhetik lässt sich zwar streiten, nicht jedoch über hygienische Bedenken. Zu diesem Schluss kommt zumindest ein Richter des Arbeitsgerichts Aachen.

Vor dem Gericht hatte ein Altenheim gegen eine Angestellte geklagt, die sich weigerte, auf Gelnägel an ihrem Arbeitsplatz zu verzichten. Die Chefin der Einrichtung hatte die Frau zunächst gebeten und ihr dann angeordnet, die künstlichen Fingernägel nicht mehr bei der Arbeit zu tragen. Dagegen weigerte sich die Angestellte mit dem Argument, dass damit auch ihr Erscheinen im Privatleben gegen ihren Wunsch verändert wird und das verletze ihr Persönlichkeitsrecht. Der Fall ging daher vor Gericht.

Hygiene- und Verletzungsrisiko durch lange Nägel

Die Chefin der Einrichtung führte vor dem Richter aus, dass es hygienische Bedenken gibt. Beim Kontakt mit Seniorinnen und Senioren existieren strenge Vorschriften, damit Infektionen nicht übertragen werden. Zudem bestehe bei der Arbeit mit den Menschen durch lange Nägel ein Verletzungsrisiko. Das Arbeitsgericht schloss sich diesen Bedenken an und gab der Arbeitgeberin Recht. In diesem Fall stehen die hygienischen Anforderungen sowie die Sicherheit der körperlichen Unversehrtheit an erster Stelle und vor dem Recht der Einzelnen, ihr persönliches Erscheinungsbild zu bestimmen.

Empfehlung des Robert-Koch-Instituts

Das Urteil aus Aachen kann nun als Präzedenzfall dienen. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt bereits seit einiger Zeit natürliche und gut gekürzte Fingernägel für alle Frauen und Männer, die in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen sowie in Krankenhäusern arbeiten. Die Chefin des Seniorenheims hatte sich genau auf diese Empfehlungen berufen.

Theoretisch könnten künftig aber auch andere Arbeitgeber auf Hygiene und Sicherheit verweisen, beispielsweise Kindertagesstätten oder auch Gastronomiebetriebe.