Münchener Türkei-Urlauber verklagen Reisebüro wegen unzumutbarer Zeitkalkulation

Die Klage eines Münchner Ehepaar wegen eines stressigen Türkei-Urlaubs wird vom Gericht abgewiesen

Von Melanie Ruch
10. Juni 2011

Ein Münchner Ehepaar buchte eine Pauschalreise in die Türkei inklusive Flugreise, Hotelzimmer, Verpflegung sowie einer Zehn-Tages-Kreuzfahrt und einer dreitägigen Busreise für insgesamt 2.568 Euro. Was sie erst später bemerkten, war die knappe Zeitkalkulation des Reiseveranstalters.

Keine Umbuchung trotz des stressigen Programmablaufs

Ihr Flug hätte um 22.25 Uhr gestartet. Um etwa 2.25 Uhr morgens wären sie am Flughafen in der Türkei angekommen und wären von dort aus noch gute drei Stunden mit dem Bus zu ihrem Hotel gefahren, wo sie schließlich um sechs Uhr hätten einchecken können. Die Busreise, die in dem Urlaubsangebot enthalten war, hätte allerdings am selben Morgen schon um sieben Uhr begonnen.

Für einen erholsamen Schlaf nach der langen Anreise wäre da keine Zeit mehr geblieben. Diese Strapazen wollte das Ehepaar allerdings nicht auf sich nehmen und beantragte beim Reisebüro eine Umbuchung. Das Reisebüro wollte die Reise jedoch weder umbuchen noch stornieren und so zog das Ehepaar vor Gericht.

Richterliches Urteil

Sie forderten von den Veranstaltern den kompletten Reisepreis zurück, da es eine Zumutung wäre ohne Nachtruhe direkt nach der Ankunft auf eine dreitägige Busreise aufzubrechen. Die zuständige Richterin des Amtsgerichts in München jedoch schlug sich auf die Seite der Reiseveranstalter und urteilte, dass die Urlauber bei einer Pauschalreise immer mit knappen Zeitkalkulationen und unkomfortablen Flugzeiten zu rechnen haben.

Außerdem hätte die fehlende Nachtruhe nicht zu einer Beeinträchtigung des gesamten Urlaubs geführt, so die Richterin.