Muss der Reiseveranstalter für Überfälle am Urlaubsort haften?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. März 2013

Immer häufiger geschieht es, dass Touristen an dem Urlaubsort überfallen werden. Doch wer haftet bei einem Überfall am Hotelstrand?

Bei einem Fall verbrachte ein Ehepaar ihren Urlaub in der Dominikanischen Republik wo der Mann an dem zum Hotel gehörigen Strand überfallen und lebensgefährlich verletzt wurde. Daraufhin verklagte das Ehepaar den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, was aber das Gericht ablehnte, denn ein solcher Überfall gehört zum Lebensrisiko, denn wer in ärmere Länder reist, der muss auch automatisch mit solchen Überfällen rechnen.

Da es aber auch in der letzten Zeit an diesem Strand nicht zu solchen Fällen gekommen war, so musste der Reiseveranstalter auch nicht besonders auf ein solches Risiko hinweisen, sondern der Urlauber muss sich im Vorfeld selber eventuelle Gefahren am Urlaubsort informieren.