Mutter darf keinen Kontakt zu adoptierten Kindern aufnehmen
Eine deutsche Mutter ist vor dem Europäischen Gerichtshof mit ihrer Beschwerde gescheitert, ihre bereits vor Jahren für eine Adoption freigegebenen Kinder sehen zu dürfen. Die Bielefelderin hatte ihre Töchter im Babyalter auf Druck ihres damaligen Mannes zur Adoption freigegeben.
Die Zwillinge stammten aus einer außerehelichen Partnerschaft. Zudem hatte die Frau bereits zwei Kinder. Nun wollte sie erreichen, dass sie einen regelmäßigen Umgang mit den Kindern pflegen kann. Das Gericht lehnte dies aber ab.
Fehlende soziale Bindung für ablehnende Haltung des Gerichts
Als Begründung nannte das Gericht die Tatsache, dass sich die Frau freiwillig für die Adoption entschieden und dies auch von einem Notar beurkunden lassen. Bereits ein halbes Jahr später wollte sie die Adoption wieder rückgängig machen. Dies war aber nicht mehr möglich. Auch ein regelmäßiger Kontakt wird ihr verwehrt, da die Kinder keine soziale Bindung zu ihrer leiblichen Mutter haben. Zudem wird durch das Adoptionsrecht die Familie geschützt, die die Kinder adoptiert hat.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann die Mutter dagegen Beschwerde einlegen.