Nach Unfall - Mietwagen muss billig sein

Von Ingo Krüger
15. August 2011

Wer nach einem Autounfall einen Mietwagen benötigt, muss den günstigsten Tarif wählen. Sonst kann es passieren, dass die Versicherung des Unfallgegners nicht für den gesamten Betrag aufkommen muss. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 12 U 221/10). Im Zweifelsfall muss ein Geschädigter auch mehrere Angebote von verschiedenen Autovermietungen einholen.

So hatte die Versicherung eines Unfallverursachers tägliche Mietwagenkosten in Höhe von 143,65 Euro nicht akzeptiert und dagegen vor Gericht geklagt. Die Kosten seien entschieden zu hoch, so die Versicherung. Daher würden sie nicht den gesamten Betrag erstatten.

Das OLG bestätigte nun die Ansicht der Versicherung. Die Richter erklärten, dass jeder Geschädigte die Pflicht zur Schadensminderung habe. Dazu würden auch die Kosten eines Mietwagens zählen.