Nachahmer-Medikamente sind nicht schlechter
Wer plötzlich in der Apotheke ein ganz anderes, als das gewohnte Medikament erhält, muss sich nicht sorgen. Die sogenannten Nachahmer-Präparate unterscheiden sich in ihren Inhaltsstoffen nicht von den Originalen. Der Grund für die geänderte Marke liegt in den Rabattverträgen, die die Krankenkassen mit den Pharmaproduzenten eingehen.
Christiane Eckert-Lill von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aus Berlin erklärt dazu, dass die Apotheker genau die Arzneien abgeben müssen, die in den Verträgen benannt werden. Dass es dabei zu keinem Wirkstoffverlust käme, sei sichergestellt. Die Generika, also die Nachahmer, seien daraufhin eingehend getestet. Der Unterschied liegt in der Regel in der Farbe, der Form und natürlich der Verpackung. Auch manche Trägersubstanzen unterscheiden sich. Darum ist auch nicht mit veränderten Nebenwirkungen zu rechnen.
Bei der Verschreibungspraxis müssen die Mediziner die Wirtschaftlichkeit im Auge behalten. Immer häufiger geben sie darum auf dem Rezept gar keinen Markennamen mehr an. Ärzte beschränken sich auf den Wirkstoff in der richtigen Dosierung, so dass die Apotheker das rabattierte Produkt auswählen.
Gibt es keine sogenannten "pharmazeutischen Bedenken", dann kann der Patient nicht auf sein gewohntes Präparat bestehen. Ist er nicht einverstanden, sollte er mit seinem Arzt reden. Kreuzt dieser nämlich auf dem Rezept ein bestimmtes Kästchen an, darf der Apotheker nur diese eine Marke aushändigen.