Nachbar muss fürs Laubräumen nichts zahlen
Auch wenn durch einen Baum der Nachbarschaft Laub auf das eigene Grundstück fällt, muss der Nachbar nicht für das Zusammenkehren zahlen. Denn das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass solche Arbeiten, die durch nachbarschaftlliche Bäume entstehen, nicht die Grundstücksnutzung beeinträchtigen und damit nicht geltend gemacht werden können.
Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Inhaber eines Grundstücks eine Kostenentschädigung durch seinen Nachbarn gefordert hat, weil es durch dessen zwei Buchen auf seinem Grundstück zu Laub und Ästen gekommen war. Für das Aufsammeln und Zusammenharken wollte der Nachbar eine Entschädigung. Die Richter lehnten diese Forderung jedoch ab, da weder Zeit- noch Arbeitsaufwand für solche Arbeiten hoch ausfallen würden und zudem die betreffenden Bäume durch die Satzung des örtlichen Baumschutzes geschützt seien.