Nachtlandung in Frankfurt: Das kann teuer werden

Von Marion Selzer
30. Januar 2013

Auf dem Rückweg von Gran Canaria konnte ein Ferienflieger von TUIfly wegen einer schlechten Wetterlage nicht wie vorgesehen in Zweibrücken landen und wich auf den Flughafen Frankfurt am Main aus.

Dabei bedachtete die Crew nicht, dass dort Landungen nach 23 Uhr ohne eine Ausnahmegenehmigung verboten sind.

Das Unternehmen wegen Verstoß gegen das Nachtflugverbot muss nun mit einer Geldstrafe von 50.000 Euro rechnen.