Nacktwanderer beschäftigt Schweizer Richter

Schweizer Richter müssen über den Fall eines möglicherweise zu Unrecht mit Bußgeld bestraften Nacktwanderers entscheiden

Von Marion Selzer
18. November 2011

Über einen seltsamen Fall müssen nun die Richter vom Schweizer Bundesgericht entscheiden. Ein Mann wanderte nackt im Kanton Appenzell-Ausserrhoden herum. Zunächst passierte eine Familie mit kleinen Kindern und dann sorgte er für erstaunte Blicke als er an einem christlichen Reha-Zentrum für Suchtkranke vorbei wanderte. Schließlich wurde er von einer Passantin gestellt und erhielt eine Strafanzeige wegen unanständigem Benehmen.

Daraufhin wurde er in erster Instanz auf ein Bußgeld in Höhe von 100 Franken verurteilt. Sein Anwalt hält die Verhängung eines Bußgelds für unrechtmäßig, da das Schweizer Bundesrecht Nacktwandern erlaube. Jetzt muss sich das höchste Gericht der Schweiz mit diesem Fall beschäftigen.

Mann wanderte schon jahrelang nackt herum

Daniel Kettiger, der Anwalt des Nacktwanderers, beruft sich darauf, dass der Tatbestand des "unanständigen Benehmens" nur wenig klar sei. Wenn es wirklich verboten sei, nackt zu wandern, müsse dies auch ausdrücklich im Wortlaut festgehalten werden.

Zudem müsse man davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Bevölkerung überhaupt nichts Unanständiges daran finde, wenn jemand nackt herum wandere. Im vorliegenden Fall handele es sich daher um einen Verbotsirrtum, da der Beklagte schon viele Jahre lang als Nacktwanderer unterwegs sei und dafür jedoch noch nie eine Bestrafung erhalten habe.

Zwei weitere Fälle beschäftigen sich mit Nacktwandern

In einer öffentlichen Sitzung werden nun die Richter vom Schweizer Bundesgericht über den Fall entscheiden. Solche Sitzungen werden nur dann einberufen, wenn es unter den fünf Richtern nicht zu einer Einigung kommt.

Der Ausgang des Falls wird auch Auswirkung auf zwei ähnlich gelagerte Streitigkeiten haben, bei denen sich zwei weitere Personen im Kanton Appenzell-Innerrhoden wegen Nacktwanderns wegen einem Bußgeldverfahren vor dem Bezirksgericht verantworten müssen. Hier gibt es jedoch im Gegensatz zum Kanton Appenzell-Ausserhoden ein ausdrückliches Verbot für Nacktwandern.

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