Nestlé verliert Prozess um Kaffee-Kapseln

Von Ingo Krüger
22. Februar 2013

Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé muss in Deutschland auch künftig Billig-Konkurrenz für seine Nespresso-Kapseln hinnehmen. Das Unternehmen wollte erreichen, dass No-Name-Produkte den Warnhinweis "Nicht für Nespresso-Maschinen geeignet" tragen müssen. Dies lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt ab.

Die Richter waren der Ansicht, dass die Kapseln lediglich ein "passives Element" der Nespresso-Kaffeemaschinen seien. Der Patentschutz betreffe daher nicht die kleinen Dosen aus Aluminium. Die erfinderische Leistung drücke sich ausschließlich in der Technik der Kaffeemaschinen aus, nicht jedoch im Aufbau und der Aufmachung der Kapseln.

Nestlé besitzt ein für Nespresso-Kaffeemaschinen genutztes Patent. Die Anwälte des Konzern hatten erklärt, dass auch die Kapseln zu der Erfindung und damit auch zum Patent selbst gehören würden. Seit 2009 sind von verschiedenen Anbietern leere Einweg-Kapseln erhältlich, die in die Nespresso-Maschinen passen.