Neue Bedingungen für Rundfunkgebühren: Was sich ab 2013 (nicht) ändert

Von Laura Busch
3. Dezember 2010

Ab 2013 ändern sich die Bedingungen für die Zahlung von Rundfunkgebühren. Die Ministerpräsidenten haben das Rundfunkbeitragsstaatsvertrags dahingehend verändert, dass nun Wohnungsinhaber oder Verantwortliche für einen Betrieb Gebühren zahlen müssen, unabhängig davon wie viele Geräte sie besitzen.

Für viele Privatnutzer wird sich deswegen nicht viel ändern. Die Gebührenhöhe von 17,98 Euro bleibt unangetastet. Aufpassen müssen aber beispielsweise WGs oder Lebenspartner, die nicht verheiratet sind. Wenn einer die Geräte anmeldet, kann es beispielsweise sein, dass Navigationsgeräte oder Autoradios des anderen nicht als gebührenfreie Zweitgeräte gelten. Dies gilt auch für Unternehmen. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebsorte, müssen diese auch alle einzeln gemeldet werden. Und auch wenn mehr als ein Firmenauto vorhanden ist, müssen diese nach wie vor angegeben werden.