Neue Hoffnung für Gehörlose durch Cochlea-Implantat
Schwerhörigkeit ist ein Problem, unter dem nicht nur ältere Menschen leiden. Letztendlich können Infektionen, Verletzungen oder Erkrankungen völlig unabhängig vom Alter zu einem verminderten Hörvermögen oder der völligen Gehörlosigkeit führen. Zudem kann Schwerhörigkeit schon von Geburt an vorliegen. Tatsächlich wird davon ausgegangen, dass sogar zwei bis drei von tausend Neugeborenen davon betroffen sind.
Bis dato erfolgte eine diesbezügliche Diagnose zumeist erst in einem Alter von über vier Jahren. Laut Experten ist das viel zu spät, da sich das Hörzentrum bereits während der ersten sechs Monate entwickele. Daher gehören Hörtests seit Anfang 2009 in Deutschland zu den Pflichtuntersuchungen von Neugeborenen.
Werden im Rahmen dieser Tests gravierende Hörschäden festgestellt, wird mittlerweile verstärkt zu sogenannten Cochlea-Implantaten geraten. Mithilfe dieser Implantate werden Geräusche in Form von elektrischen Impulsen direkt zum Hörnerv geleitet. Je nach Schwere der Hörschädigung des Kindes werden die Kosten für die Implantation, die im Schnitt etwa 30000 Euro betragen, in der Regel von der Krankenkasse getragen. Aber auch ältere Patienten dürfen zunehmend auf eine Finanzierung durch die Krankenkassen hoffen.
Damit eine Implantation überhaupt vorgenommen wird, müssen allerdings die Gehörschnecke intakt sein und der Hörnerv auf Impulse reagieren. Außerdem gilt ein funktionsfähiges Hörzentrum als Grundvoraussetzung. Ausnahme sind Neugeborene, bei denen sich das Hörzentrum noch nicht entwickeln konnte.