Neue Holzhandelsverordnung in der EU: Besserer Schutz der Wälder?

Von Nicole Freialdenhoven
20. März 2013

Die EU unternimmt weitere Schritte im Kampf gegen den illegalen Holzhandel, dem große Flächen vor allem im Dschungel zum Opfer fallen. Die neue Holzhandelsverordnung sieht vor, dass nur noch Holz eingeführt werden darf, dessen legale Herkunft nachgewiesen werden kann. In Deutschland sollen sich das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeinsam darum kümmern, dass die Verordnung eingehalten wird.

Holzhändler müssen Informationen zum Herkunftsland vorweisen können, zur Holzart und zum Lieferanten. Dieser muss eine gültige Konzession zum Schlagen von Bäumen besitzen. Fehlen die Nachweise, darf das Holz nicht eingeführt werden. Der illegale Holzhandel richtet in vielen armen Ländern große ökologische, wirtschaftliche und soziale Schäden an und bedroht die weltweiten Waldbestände.

Erst vor kurzem wurde in Washington das Artenschutzübereinkommen von bislang 210 geschützten Holzarten auf jetzt 477 Holzarten erweitert. Somit stehen nun mehr als doppelt so viele Baumarten unter Schutz wie zuvor. Nur wenn ihre legale Herkunft, z.B. aus Baumschulen, dokumentiert werden kann, dürfen sie importiert werden.