Neue Kennzeichnungspflicht bringt Allergikern mehr Sicherheit
Zwölf Substanzen, die häufig Allergien auslösen, müssen seit dem 25. November 2005 auf Verpackungen von Lebensmitteln in eindeutiger Form angegeben werden, berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau.
Bisher konnten Allergiker nicht erkennen, ob etwa eine als "Gewürzmischung" angegebene Zutat Milchzucker oder Sellerie enthielt. Diese Substanzen können bei einigen Allergikern schwere Anfälle auslösen.
Zu dem "allergenen Dutzend", das nun eindeutig deklariert werden muss, gehören unter anderem auch glutenhaltiges Getreide, Erdnüsse, weitere Schalenfrüchte und Schwefel. In einer Übergangszeit müssen Allergiker trotzdem vorsichtig sein: Restbestände darf der Handel noch nach altem Recht verkaufen.